Großherzogliches Gesetz
Durch ein Großherzogliches Gesetz vom 29. März 1890 und die Ausführungsverordnung vom 11. Oktober desselben Jahres waren die Gemeinden in Art. 4 verpflichtet worden, eine Freiwillige, Berufs- oder Pflichtfeuerwehr zu unterhalten. Continue reading Die Geschichte und Gründung unserer Feuerwehr